Welche unterschiedlichen Arten von Insolvenzverfahren gibt es in Spanien, und wozu dienen sie?
Antwort
Mit dem neuen Konkursgesetz Nr. 22/2003 vom 09.07.03 wurde ein einziges gerichtliches Verfahren geschaffen, um die durch die Insolvenz eines Gemeinschuldners entstandene Krise in den Griff zu bekommen, das als „zivilrechtlicher Konkurs“ bezeichnet wird. Der Schuldner ist zahlungsunfähig, wenn er seinen fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht regelmäßig nachkommen kann.
Der zivilrechtliche Konkurs ist das einzige Verfahren, das sowohl für zivilrechtliche Schuldner als auch für Kaufleute gilt, und dies unabhängig davon, ob es sich um natürliche oder juristische Personen handelt. Sein Hauptzweck ist eine bessere Bedienung der durch die Gläubiger gewährten Kredite, obwohl das Konkursgesetz zu diesem Zweck vorrangig auf Lösungen setzt, durch die das Unternehmen und die Arbeitsplätze erhalten bleiben.
Sobald der Konkurs angemeldet wurde, durchläuft das Verfahren eine gemeinsame Phase, in der versucht wird, die Aktiva des Schuldners zu ermitteln und alle Gläubiger nach Priorität zu listen. Sobald die Bestandsaufnahme und die Gläubigerliste genehmigt wurden, kann man sich für eine der vom Gesetz vorgesehenen Lösungen entscheiden:
- Entweder wird ein Vergleich zwischen dem Schuldner und seinen nicht bevorrechtigten Gläubigern geschlossen, der im Wesentlichen vorsieht, dass maximal 50 % nachgelassen bzw. eine Stundung für maximal 5 Jahre erfolgt.
- Alternativ kann das Unternehmen liquidiert werden, wobei es vorzugsweise ganz oder in ertragbringenden Einheiten verkauft wird, damit mit den Erlösen die Forderungen in der festgelegten Reihenfolge bedient werden.























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